Rechtsprechung
BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- openjur.de
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 94 Abs 6 S 2 SGB 9, § 97 Abs 7 SGB 9
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Wolters Kluwer
Gerichtszuständigkeit bei Streit über die Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- rewis.io
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerbehindertenvertretung; Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
Verfahrensgang
- ArbG München, 31.05.2011 - 3 BV 65/11
- LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11
- BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Papierfundstellen
- NZA 2012, 690
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart
Auszug aus BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zuständig sind, wenn die Beteiligten um die Kostentragungspflicht einer Bezirksschwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 Satz 1 iVm. § 97 Abs. 7 SGB IX streiten (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51) .bb) Für die entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG auf alle Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung mit kollektivem Bezug spricht auch die Gesetzesgeschichte (vgl. ausführlich BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 12 bis 14, BAGE 134, 51) .
§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG will im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit für kollektivrechtliche Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung ingesamt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, BAGE 134, 51; 19. August 2010 - 7 AZB 19/10 - Rn. 15) .
- LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11
Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung
Auszug aus BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 31. August 2011 - 11 Ta 243/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zudem stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG 22. März 2012 - 7 AZB 51/11 - Rn. 5) . - ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung - pauschale Freistellung - …
§ 2a Abs. 1 Nr. 3 a) ArbGG ist daher stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11, Juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09, Juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07, Juris;… Germelmann, 7. Auflage 2009 § 2 a) ArbGG, Rn. 23 ff). - LAG Hamburg, 07.02.2013 - 7 TaBV 10/12
Errichtung einer Konzernschwerbehindertenvertretung
bb) Für das vorliegende Verfahren ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren gegeben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11 -, juris).